Allgemeine Geschäftsbedingungen der 11855 Auskunftsdienste GmbH für die Nutzung der Auskunftsrufnummer 11855
I. Auskunftsdienstleistung und Weitervermittlung
1. Die 11855 Auskunftsdienste GmbH, Moers (im Folgenden: „11855“ genannt) erbringt die in der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung beschriebenen Telekommunikationsdienstleistungen gegenüber ihren Teilnehmern gemäß des nachfolgenden Leistungsumfanges und den nachfolgenden Bestimmungen.
2. 11855 bietet bundesweit einen Auskunftsdienst an, der aus den Festnetzen und aus den Mobilfunknetzen erreichbar ist. Der Auskunftsdienst gewährt dem Anrufer, (nachfolgend “Teilnehmer“ genannt) Telefonauskünfte zu nationalen Telefonanschlüssen und bieten die Möglichkeit, sich - soweit angeboten - zu nationalen Servicerufnummern und Telefonanschlüssen weitervermitteln zu lassen.
3. Die Auskunftserteilung kann erfolgen in Bezug auf
- Rufnummern von Telefonanschlüssen des nationalen Festnetzes und
- Rufnummern von Telefonanschlüssen der nationalen Mobilfunknetze
- Adressen von Telefonanschlüssen
- zusätzlichen Angaben von Telekommunikationsnutzern
- zusätzliche Dienste soweit diese über die 11855 angeboten werden
4. Die Auskunftserteilung erfolgt in deutscher Sprache und jeweils insoweit, wie die Informationen 11855 zur Verfügung stehen und der jeweilige Anschlussinhaber seine Eintragung in Teilnehmerverzeichnisse der Telekommunikationsanbieter gewünscht hat.
5. 11855 kann die Auskünfte nur so erteilen, wie sie in den zur Verfügung stehenden Teilnehmer- und Telefonverzeichnissen eingetragen sind. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben und Auskünfte trifft 11855 dementsprechend keine Haftung. Ansprüche auf Schadenersatz in Bezug auf die Angaben und Auskünfte sind somit ausgeschlossen.
6. Auf Wunsch wird der Anrufer weitervermittelt. Der Teilnehmer kann hierbei unter Umständen bestimmte Leistungsmerkmale seines Telefonanschlusses (zum Beispiel ISDN) nicht nutzen.
7. Bei der Nutzung des Weitervermittlungsdienstes kann der Teilnehmer nur dann mit dem gewünschten Zielteilnehmer vermittelt werden, wenn dieser erreichbar ist und eine entsprechende Zusammenschaltungsvereinbarung mit seinem Teilnehmernetzbetreiber, wie zum Beispiel der Telekom Deutschland GmbH, besteht.
8. Für die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen hat der Teilnehmer an 11855 ein Entgelt gemäß der jeweils gültigen Preisliste der 11855 zu entrichten.
9. Die gewerbliche Nutzung der Leistungen von 11855 durch Dritte oder deren Wiederverkauf ist nur nach Zustimmung von 11855 zulässig.
10. Die Verfügbarkeiten gem. Ziffer V.1. dieses Vertrages ist Teil der Leistungsbeschreibung des Dienstes. Die vorgenannte Leistungserbringung setzt voraus, dass die Verfügbarkeit für das jeweilige Gespräch vorliegt.
II. Rechtlicher Rahmenbedingungen
1. Die 11855 Auskunftsdienste GmbH (im folgenden „11855“ genannt) bietet bundesweit unter der Rufnummer 11855 Auskunftsdienste mit Weitervermittlungsleistungen an.
2. Für die Erbringung dieser Dienstleistungen gelten insbesondere die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), der Telekommunikations-Nummerierungsverordnung (TKNV) und der Zuteilungsregeln der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die vorbezeichneten gesetzlichen Bestimmungen des TKG sowie die Zuteilungsregelungen gelten auch dann, wenn nachfolgend nicht ausdrücklich auf diese Bestimmungen Bezug genommen wird.
3. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers gelten auch dann nicht, wenn 11855 ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
4. Die vorliegenden Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur Vertragsbestandteil zwischen dem Teilnehmer und kommen somit nur zur Anwendung, sofern die 11855 Vertragspartner des Teilnehmers wird, mithin wenn zwischen dem Teilnehmer und der 11855 ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde. Die Vertragsbestimmungen des Teilnehmernetzbetreibers des Teilnehmers gelten regelmäßig für den Teilnehmer fort und finden vorrangig zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung. Die einschlägigen Bestimmungen sind bei dem Teilnehmernetzbetreiber zu erfragen.
5. 11855 hat das Recht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die jeweils geltende aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist im Amtsblatt der BNetzA veröffentlicht und wird zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle der 11855 bereitgehalten.
III. Zustandekommen und Beendigung des Vertrages
1. Der Vertrag kommt jeweils durch die Anwahl der Auskunftsrufnummer 11855 seitens des Teilnehmers zustande (Angebot auf Abschluss eines Vertrages) und die erfolgreiche Annahme des eingehenden Gespräches zu der Rufnummer 11855 durch den seitens der 11855 genutzten Netzbetreibers (Annahme). Das Vertragsverhältnis wird jeweils nur für die Dauer der durch die Wahl der 11855 eingeleiteten Telefonverbindung einschließlich einer etwaigen Weiterverbindung geschlossen. Ein Dauerschuldverhältnis entsteht nicht.
2. Eine erfolgreiche Verbindung ist davon abhängig, dass der Teilnehmernetzbetreiber des Teilnehmers (z. B. Telekom Deutschland GmbH), die Zuführung in das Verbindungsnetz unterstützt, in welchem die 11855 geschaltet ist. Der Teilnehmer hat keinen individuellen Anspruch auf Zuführung des Verkehrs aus dem von ihm genutzten Teilnehmernetz zu der Auskunftsrufnummer 11855 und dem Verbindungsnetz in welchem diese Rufnummer realisiert wird.
3. Das jeweilige Vertragsverhältnis endet jeweils mit der Beendigung der Verbindung durch den Teilnehmer oder die Auskunft 11855.
IV. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
1. Die Verbindung zu dem Auskunftsdienst einschließlich der eventuellen Weitervermittlung werden nach den gültigen Tarifen von 11855 berechnet und werden mit der Telefonrechnung des Teilnehmernetzbetreibers des Teilnehmers, zum Beispiel der Telekom Deutschland GmbH, in Rechnung gestellt. Für die Durchführung der Fakturierungs- und Inkassoleistungen mit dem Teilnehmernetzbetreiber des Teilnehmers kann sich 11855 eines Dritten bedienen. Rechnungsbeträge von 11855 oder des beauftragten Dritten sind entsprechend der Zahlungsvereinbarung zwischen dem Teilnehmernetzbetreiber und dem Teilnehmers gemeinsam mit der Forderung des Teilnehmernetzbetreibers zu begleichen.
2. Die entsprechenden Rechnungsbeträge sind an den Teilnehmernetzbetreiber gemäß den in der Rechnung angegebenen Modalitäten und Zahlungsbestimmungen sowie den Bestimmungen dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen zu bezahlen. Die Begleichung hat gegenüber 11855 oder dem beauftragten Dritten befreiende Wirkung.
3. Der Teilnehmer kann Einwendungen gegen die Rechnung nur innerhalb der Frist geltend machen, die in der Rechnung seines Teilnehmernetzbetreibers bestimmt und ausdrücklich unter Hinweis auf den Ausschluss genannt ist.
4. Erhält der Teilnehmer von seinem Teilnehmernetzbetreiber eine Rechnung mit Einzelverbindungsübersicht, werden die Verbindungen zu 11855 in dieser Rechnung entsprechend einzeln aufgeführt. Der Teilnehmer kann sein Wahlrecht bezüglich des Einzelverbindungsnachweises nur einheitlich gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber ausüben.
5. Der Teilnehmer kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung von 11855 auf einen Dritten übertragen und nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen und nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
V. Verfügbarkeit des durch die 11855 genutzten Telekommunikationsnetzes
1. Das seitens der 11855 genutzte Telekommunikationsnetz hat eine gemittelte Mindestjahresverfügbarkeit von 98,25 %. Diese Verfügbarkeit findet auch auf die Gespräche im Rahmen der Weitervermittlung über die 11855 zu anderen Zielen Anwendung.
2. Ferner ist der Netzbetreiber berechtigt im erforderlichen Umfang Wartungsarbeiten an seinem Netz durchzuführen. Soweit keine Gefahr im Verzug ist, werden diese Wartungszeiten regelmäßig in der Zeit zwischen 2 und 5 Uhr morgens durchgeführt. Innerhalb der vorgenannten Wartungsfenster kann die Erreichbarkeit der 11855 eingeschränkt oder gar nicht möglich sein. Die 11855 ist nicht verpflichtet gegenüber den Teilnehmern, welche die Auskunftsrufnummer nutzen, die vorgenannten Wartungsarbeiten anzuzeigen. Aus einer eingeschränkten oder Erreichbarkeit erwächst dem Teilnehmer kein Anspruch gegenüber der 11855.
3. Störungen des Netzbetriebes beseitigt der seitens 11855 genutzte Netzbetreiber im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten im Rahmen der zwischen der 11855 und dem Netzbetreiber vereinbarten Reaktionszeiten.
VI. Höhere Gewalt
1. 11855 ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind.
2. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, Naturkatastrophen, Feuer, Unterbrechung der Stromversorgung (außerhalb der üblichen USV und Notstromversorgung), behördliche Maßnahmen sowie Störungen des Kabelnetzes aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses.
VII. Einwendungen
1. Der Teilnehmer kann innerhalb einer Frist von acht Wochen ab Zugang der Rechnung Einwendungen gegenüber dem rechnungsstellenden Telekommunikationsnetzbetreiber erheben. Soweit sich aus der Rechnung oder den Allgemeine Geschäftsbedingungen des rechnungsstellenden Netzbetreibers hiervon abweichende Fristen ergeben, gelten diese vorrangig. Aus Gründen der Nachweisbarkeit für den Teilnehmer und die 11855 haben Beanstandungen in Schrift- oder Textform gegenüber dem rechnungsstellenden Telekommunikationsanbieter zu erfolgen. Wird die Rechnung nicht innerhalb der vorgenannten Frist oder nicht in der genannten Form beanstandet, gilt die widerlegbare Vermutung, dass die Verbindung zur Rufnummer 11855 ordnungsgemäß zustande gekommen ist und abrechnungstechnisch richtig erfasst und berechnet wurde. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Teilnehmer die vorzeitige Löschung der Verbindungsdaten gegenüber dem rechnungsstellenden Teilnehmernetzbetreiber verlangt.
2. Die 11855 ist berechtigt, im Falle von Beanstandungen nach Absatz 1, die Daten auch über die datenschutzrechtlichen Höchstaufbewahrungsfristen zu speichern, bis die Forderung entweder gezahlt, nicht mehr beigetrieben oder gerichtlich rechtskräftig abgewiesen wurde. Gesetzliche Ansprüche des Teilnehmers bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben hiervon insoweit unberührt, als der 11855 eine Überprüfung der Einwendungen nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen möglich ist.
VIII. Haftung
1. Für Vermögensschäden ist die Haftung der 11855 auf einen Höchstbetrag von 12.500,- EUR je Schadensfall und Teilnehmer begrenzt. Gegenüber der Gesamtheit der Teilnehmer ist die Haftung auf 10 Millionen EUR je schadenverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Beträge, die mehreren Teilnehmern aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
2. Soweit die Haftung von 11855 wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von 11855.
3. 11855 haftet nicht für den Erfolg einer etwaigen Weitervermittlung und für rechtswidrige oder strafbare Inhalte des weitervermittelten Telefongesprächs. Ferner haftet 11855 nicht für von Dritten betriebene Mehrwertdienste oder andere Dienste zu denen über die 11855 weitervermittelt wird.
4. Ereignisse höherer Gewalt, die die Vertragserfüllung seitens 11855 erschweren oder unmöglich machen, berechtigen 11855, die Erfüllung für den Zeitraum der Behinderung einschließlich angemessener Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend oder unverschuldet sind.
5. 11855 haftet nicht für Schäden, die sich aus der Verletzung oder aus dem Entzug oder dem Wegfall von behördlichen Zuteilungsbescheiden oder Genehmigungen ergeben, es sei denn die 11855 hat den Entzug oder Wegfall fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten.
6. Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt hiervon unberührt.
IX. Datenschutz und Fernmeldegeheimnis
1. 11855 wahrt die gesetzlichen Bestimmungen zu Datenschutz und Fernmeldegeheimnis, insbesondere des TKG und nach der EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung).
2. Soweit 11855 nicht als Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen auftritt und Daten nicht bereits auf Grundlage einer gesetzlichen Berechtigung erhoben werden, bedarf es zur Nutzung von Daten durch 11855 regelmäßig der Einwilligung des Partners. Eine solche Einwilligung in die Datennutzung zu weiteren Zwecken wird von 11855 im Bedarfsfall beim Partner angefragt.
3. Der Teilnehmer ist gemäß § 34 BDSG jederzeit berechtigt, gegenüber 11855 um Auskunftserteilung zu den zu ihm gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 35 BDSG kann Partner jederzeit gegenüber 11855 die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner Daten verlangen.
4. Sofern eine Einwilligung in die Datennutzung zu weiteren Zwecken erteilt wurde, kann Partner jederzeit ohne Angaben von Gründen von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Ein solcher Widerruf kann entweder postalisch, per E-Mail, oder per Fax an 11855 übermittelt werden, wobei dabei keine über die Übermittlungskosten nach bestehenden Basistarifen (z.B. Portokosten) hinausgehenden Kosten für Partner entstehen.
5. Nähere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite unter „Datenschutz“, und dort unter „Datenschutz nach DSGVO und TKG“ abrufbar.
6. Sofern ein seitens des Operators geführtes Auskunftsgespräch zur Qualitätskontrolle von anderen Mitarbeitern mitgehört werden soll, wird die gesonderte Einwilligung des Teilnehmers eingeholt. Die persönlichen Daten des Teilnehmers werden dabei nicht erhoben.
7. Sofern der Teilnehmer einen Einzelverbindungsnachweis gegenüber seinem rechnungsstellenden Teilnehmernetzbetreiber beantragt hat, werden diesem die einzelnen Verbindungen zu 11855 bekannt durch den Verbindungsnetzbetreiber bekannt gegeben, in dessen Telekommunikationsnetz die 11855 eingerichtet ist.
8. 11855 wahrt das Fernmeldegeheimnis nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des TKG.
X. Pflichten des Teilnehmers
1. Der Teilnehmer darf die Verbindungen zu den Auskunftsdiensten von 11855 nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe des Telekommunikationsgesetzes und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung benutzen, insbesondere darf der Teilnehmer keine Informationen übersenden oder übermitteln, deren Versand gesetzlich verboten ist.
2. Der Teilnehmer sichert zu, keine Telefonendgeräte oder Telekommunikationseinrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des seitens der 11855 genutzten Telekommunikationsnetzes oder den telekommunikationstechnischen Einrichtungen der 11855 führen können.
3. Die 11855 stellt dem Teilnehmer im Rahmen der Auskunftsdienstleistungen personenbezogene Daten zur Verfügung. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt lediglich zu Informationszwecken für den nachfragenden Teilnehmer. Dieser ist nicht berechtigt, mit den zur Verfügung gestellten Daten eigene Teilnehmerverzeichnisse zu erstellen oder anzubieten, gleich welchen Mediums.
XI. Zahlungsbedingungen
1. Der Teilnehmer ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, deren Berechnung anhand der jeweils gültigen Preisliste der 11855 erfolgt.
2. Bei telefonischen Auskünften und bei der Weitervermittlung wird entweder der Gesamtpreis, den der Teilnehmer für die Nutzung des Angebots von 11855 zu zahlen hat, dem Teilnehmer durch den Teilnehmernetzbetreiber namens und im Auftrag von 11855 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in einem Gesamtbetrag in Rechnung gestellt oder die Auskunftsleistung wird getrennt von der weitervermittelten Leistung ausgewiesen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich, wobei der Rechnungszyklus von der vertraglichen Vereinbarung des Teilnehmers mit seinem Teilnehmernetzbetreiber abhängt. Das Entgelt wird mit Zugang der Rechnung des Teilnehmernetzbetreibers nach den jeweils in der Rechnung enthaltenen Angaben fällig.
3. Die Zahlung ist ausschließlich an den Teilnehmernetzbetreiber zu leisten und erfolgt mit schuldbefreiender Wirkung.
4. Die Zahlungspflicht des Teilnehmers besteht auch dann, wenn Dritte die Dienstleistung vom Anschluss des Teilnehmers aus in Anspruch nehmen.
5. Der Teilnehmer ist auch dann zur Zahlung verpflichtet, wenn die Leistung wegen fehlender Daten oder Nichtabheben des Teilnehmers im Rahmen einer gewünschten Weitervermittlung nicht erbracht werden kann.
6. Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Teilnehmers wegen zu viel gezahlter Beträge, Doppelbezahlung etc. werden dem Rechnungskonto des Teilnehmers gutgeschrieben und mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet. Dies gilt nur insoweit, als nicht der Teilnehmernetzbetreiber dies zu verantworten hat.
7. Ein etwa vom Teilnehmer gewünschter Einzelverbindungsnachweis wird vom jeweiligen Teilnehmernetzbetreiber erbracht.
8. Gegen Forderungen der 11855 kann der Teilnehmer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
XII. Schlussbestimmungen
1. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Moers, soweit der Teilnehmer Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt. Erfüllungsort ist Moers.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wie es zwischen inländischen Personen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts gilt.
3. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu dem Vertragsverhältnis mit dem Teilnehmer bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf die Schriftform kann nur schriftlich verzichtet werden. Gleiches gilt für alle Erklärungen, für die in diesem Vertrag die Schriftform vorgesehen ist. Die Schriftform wird durch die Übermittlung durch Telefax an die vereinbarten Ansprechpartner gewahrt..
4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages, seiner Ergänzungen, Änderungen, Nebenabreden sowie Anlagen und Anhänge, die Vertragsbestandteil sind, hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die dem gemeinsam Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Füllung etwaiger Regelungslücken.
Preisliste für die Erbringung von Auskunftsdienstleistungen und Weitervermittlungennunter der Rufnummer 11855
I. Der Teilnehmer ist zur Zahlung der jeweils im Amtsblatt der Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlichten aktuellen Entgelte verpflichtet. Soweit dort andere Preise veröffentlicht sind gelten die im Amtsblatt der BNetzA.
II. Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der 11855 Auskunftsdienste GmbH für die Erbringung von Auskunftsdienstleistungen unter der Rufnummer 11855 gilt als Entgelt vereinbart:
- Für jede angefangene Minute des Auskunftsdienstes aus den Festnetzen werden € 1,99 inklusive Umsatzsteuer berechnet.
- Weitervermittlungen aus den Festnetzen zu nationalen Telefonanschlüssen in Festnetzen werden mit € 0,09 inklusive Umsatzsteuer für jede angefangene Minute berechnet.
- Weitervermittlungen aus den Festnetzen zu nationalen Telefonanschlüssen in Mobilfunknetzen werden mit € 0,29 inklusive Umsatzsteuer für jede angefangene Minute berechnet.
- Weitervermittlungen aus den Festnetzen zu nationalen 0800-Servicerufnummern werden mit € 0,09 inklusive Umsatzsteuer für jede angefangene Minute berechnet.
- Weitervermittlungen aus den Festnetzen zu nationalen 0700-Servicerufnummern werden mit € 0,29 inklusive Umsatzsteuer für jede angefangene Minute berechnet.
- Weitervermittlungen aus den Festnetzen zu nationalen 0180x-Servicerufnummern werden mit € 0,29 inklusive Umsatzsteuer für jede angefangene Minute berechnet.
- Weitervermittlungen aus den Festnetzen zu Zielen, die in der Sonderdatenbank der 11855 enthalten sind und redaktionell zusammengestellt wurden, werden gemäß der jeweiligen Tarifansage inklusive Umsatzsteuer für jede angefangene Minute berechnet.
- Die Preise der Inanspruchnahme aus den Mobilfunknetzen hängt von dem zwischen dem Anrufer und dem jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber geschlossenen Vertrag ab. Der Preis für den Auskunftsdienst und die Weitervermittlung ist hierbei immer identisch.
III. Ein so genannter „Eventpreis“ (zusätzliches Einmalentgelt) für erteilte Auskünfte wird nicht erhoben, sondern nur nach der Verbindungszeit abgerechnet. Die Preise für die Auskunftserteilung und Weitervermittlungszeit können durch Bekanntgabe und Veröffentlichung im Amtsblatt angepasst werden.
Stand 24.05.2018
11855 Auskunftsdienste GmbH
Fritz-Peters-Str. 40
47447 Moers
Deutschland